Videokameras & Dashcams
Alle hier aufgeführten Kameras eignen sich zur Beweissicherung und können bei Gericht verwendet werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 15.05.2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17 entschieden, dass auch eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Falle eines Prozesses verwertet werden darf (Link: BGH VI ZR 233/17).
Daher finden Sie hier ausschließlich Kameras, welche für eine Beweissicherung vor Gericht geeignet sind.
Alle Dashcams besitzen mindestens die folgenden Features:
- Permanente Videoaufzeichnung mit Endlosschleife
- Kollisionserkennung und automatische Aufnahmefunktion
- Sperren von Videos auf Knopfdruck
- Integriertes Farbdisplay
- GPS-Unterstützung
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Artikelnummer: SDCG2/32GBSP

Artikelnummer: Truecam:A7s